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AGB– Allgemeine Geschäftsbedingungen der Max Urech AG

Die Rechtsverhältnisse zwischen der Max Urech AG (nachstehend Lieferant genannt) und dem Kunden (nachstehend Käufer genannt) unterstehen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind gegenüber dem Lieferanten nur anwendbar, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind.

 

  1. Spezifikationen
    Die Angaben in den Offerten, Prospekten, Katalogen, Zeichnungen, Fotos usw. basieren auf den im Zeitpunkt des Angebots gültigen Spezifikationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern sie den vom Käufer bei Vertragsabschluss vorgesehenen Einsatz nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
     

  2. Eigentum an Objekten
    Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Offerten für Anlagen, Geräte, Maschinen und Zubehör (nachstehend Objekte genannt) bleiben Eigentum des Lieferanten. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und weder kopiert noch zur Selbst- oder Drittherstellung der Objekte benützt werden. Die gelieferten Objekte selbst dürfen ebenfalls nicht zur Herstellung von Werkstattzeichnungen bzw. zur Selbst- oder Drittherstellung benützt werden. Zeichnungen, Prospekte, Kataloge und dergleichen sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
     

  3. Auftragsbestätigung
    Massgebend für den vereinbarten Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten. Der Vertrag gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten, dass er die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung), als abgeschlossen. Der Übergang der Gefahr erfolgt zu diesem Zeitpunkt.
     

  4. Lieferung
    Der Lieferant ist bestrebt, die Liefertermine einzuhalten, kann dafür jedoch keine verbindliche Zusicherung abgeben. Verspätet sich die Lieferung aus welchen Gründen auch immer, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Verweigerung der Annahme. Ansprüche gegen den Lieferanten auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Bei einer Deponierung der Lieferung ist die Haftung für Transportschäden und Diebstahl ausgeschlossen. Sobald die Ware am angegebenen Ablageort deponiert wurde, ist das Risiko vollständig beim Käufer. Für die Abwicklung der Lieferung können die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers an den zuständigen Versanddienstleister übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Zudem gelten für den Transport und die Zustellung ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eingesetzten Versanddienstleisters. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ohne Avisierung und bis zur Bordsteinkante.
     

  5. Preise
    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vermerkt, verstehen sich die Preise netto, exkl. MwSt, verzollt, ab Schweizer Lager des Lieferanten. Der Lieferant behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Umsatzsteuern erhöht oder neue, vom Lieferanten nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden.
     

  6. Zahlungsbedingungen
    Das Zahlungsziel ist im Regelfall 10 Tage rein netto, sofern gemäss der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Die vereinbarten Zahlungen sind netto, ohne Skonto direkt zu Gunsten des Lieferanten zu leisten. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Käufer ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins gemäss Obligationenrecht (OR) Art.104. Der Lieferant behält sich vor, für die Mahnungen CHF 20.00 in Rechnung zu stellen. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich der Lieferant zudem vor, die offene Forderung an das Inkassobüro Lixt AG, 6340 Baar, zu übergeben. In diesem Zusammenhang können die zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an die Lixt AG übermittelt werden. Mit dem Akzeptieren der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde zudem automatisch den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen der Lixt AG zu.
     

  7. Mängelrüge
    Der Käufer hat die gelieferten Objekte sofort nach Erhalt zu prüfen. Bei erkennbaren, unter die Garantie fallenden Mängeln hat der Käufer dem Lieferanten spätestens innert 8 Tagen seit dem Zeitpunkt der Ablieferung schriftlich Anzeige zu erstatten. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, muss die Anzeige spätestens innert 8 Tagen nach deren Entdeckung erfolgen.
     

  8. Instruktion
    Eine angemessene Instruktion für Stapler wird kostenfrei gewährt. Schulungskurse werden separat in Rechnung gestellt.
     

  9. Gewährleistung (Garantie) und Haftung
    Die angebotenen Produkte gelten als neuwertig oder gebraucht und können Lager- oder Transportschäden aufweisen. Die Sachgewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen. Eine Garantie wird nur dann gewährt, wenn diese beim jeweiligen Produkt ausdrücklich angegeben ist. In diesem Fall gelten ausschliesslich die beim Produkt beschriebenen Garantiebedingungen, deren Umfang und Dauer. Eine gesetzliche Gewährleistung wird dadurch nicht begründet. Ohne eine solche ausdrückliche Garantieangabe bestehen keine Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandelung. Jegliche Haftung für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, wie insbesondere Nutzungs- oder Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, wird soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei absichtlicher Täuschung (Art. 199 OR) sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR). In diesen Fällen ist die Haftung, soweit zulässig, auf den Kaufpreis des betroffenen Produkts beschränkt.
     

  10. Retouren/Sonderbestellungen
    Ein Rückgabe- oder Rücksenderecht besteht grundsätzlich nicht. Rücksendungen sind nur dann zulässig, wenn dies vorgängig und ausdrücklich schriftlich durch die Max Urech AG (z. B. in der Auftragsbestätigung) bestätigt wurde. Dies gilt insbesondere auch für Produkte aus den Kategorien Stapler, Hubtische, Maschinen, Treppensteiger, Betonprodukte und Materialboxen sowie für Sonderanfertigungen oder speziell für den Käufer beschaffte Ware. Beanstandungen sowie allfällige, bewilligte Rücksendungen sind vorab telefonisch oder schriftlich mit dem Verkaufsinnendienst der Max Urech AG abzusprechen. Unangemeldete Rücksendungen werden nicht angenommen; es wird in solchen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35.- erhoben. Ausschliesslich falsch gelieferte oder nachweislich defekte Ware kann – nach vorgängiger Absprache – dem Chauffeur franko zum Rücktransport mitgegeben oder spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt retourniert werden. Sofern die Max Urech AG ausnahmsweise und nach vorgängiger Zustimmung korrekt gelieferte Ware zurücknimmt, gelten folgende Abzüge vom Nettowarenwert:
    - 10 % bei neuwertiger, ungebrauchter Ware
    - 20 % bei Ware mit beschädigter oder geöffneter Verpackung
    Defekte Ware wird grundsätzlich nicht gutgeschrieben. Die Beurteilung des Zustands der Ware liegt ausschliesslich bei der Max Urech AG.
     

  11. Transportschäden
    Bei jeder Lieferung gelten die Transportbedingungen der von uns beauftragten Transport- oder Speditionsfirma. Offensichtliche, äusserlich erkennbare Transportschäden muss sich der Kunde bei Übergabe der Sendung vom Zusteller schriftlich bestätigen lassen und innert 3 Tagen in schriftlicher Form dem Lieferanten melden.
     

  12. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Objekte bleiben bis zum Eingang des vollen geschuldeten Betrages im Eigentum des Lieferanten. Der Käufer ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen und während dieser Zeit auf Kosten des Käufers eine Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken abzuschliessen.
     

  13. Geltendes Datenschutzgesetz
    Unsere Datenschutzrichtlinien sind einsehbar unter 
    https://max-urech.ch/de/datenschutz
     

  14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lenzburg. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

 

Dintikon, 21.11.2025

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